Preisgestaltung

Bei jedem Übersetzungs- oder Dolmetschauftrag lege ich großen Wert darauf, Ihnen meine Preise von Anfang an transparent und nachvollziehbar aufzuzeigen. Wenn Sie neben fairen Preisen vor allem auch auf Qualität und Professionalität setzen, dann sind Sie bei mir genau an der richtigen Adresse und können von einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren!

Was kostet eine Übersetzung?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Pauschalpreis für Übersetzungen zu nennen, da der Preis von verschiedenen Faktoren abhängt:

  • Textumfang (Anzahl der Wörter / Normzeilen)
  • Komplexität / Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes
  • Sprachkombination
  • Fachgebiet
  • Dringlichkeit / Liefertermin
  • Lektorat / Korrektorat
  • Formatierungsaufwand

Allgemein richte ich mich bei der Preisgestaltung sowohl nach dem Honorarspiegel des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) als auch nach dem aktuellen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) für Übersetzer und Dolmetscher.

Pauschalpreise für Urkundenübersetzungen

Eine Ausnahme stellen gängige Urkunden dar, für die ich stets Pauschalpreise veranschlage. Hierzu zählen unter anderem:

  • Geburts- / Heirats- / Sterbeurkunde
  • Reisepass / Personalausweis
  • Zeugnis / Diplom (Schulzeugnis / Abiturzeugnis / Hochschulabschluss)
  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung
  • Führungszeugnis
  • sonstige Bescheinigungen

Wortpreise / Zeilenpreise für Übersetzungen

Werden beeidigte Übersetzer von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft herangezogen, orientiert sich der Zeilenpreis stets am JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) und beträgt zwischen 1,80 € und 2,10 € zzgl. MwSt. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.

Während bei juristischen Übersetzungen die Anzahl der Normzeilen in der Zielsprache die Grundlage für die Preiskalkulation bildet, steht es dem Übersetzer für andere Auftraggeber/Kunden frei, ob er seine Preise anhand des Ausgangs- oder Zieltextes und pro Wort oder Zeile berechnen möchte. Einen Vorteil für den Kunden bietet ein Angebot auf der Basis des Ausgangstextes, d. h. der gezählten Wörter oder Normzeilen, da die Übersetzungskosten somit vorab bereits gut kalkuliert werden können.

In der Regel ist es nicht möglich, den mit der Übersetzung einhergehenden zeitlichen Aufwand vorab einzuschätzen, weshalb ich kundenorientiert bei meinen Übersetzungen stets nach Normzeilen oder Wörtern abrechne, sodass Sie einen guten Überblick über Ihre Kosten haben. Im Gegensatz zu Übersetzungsdienstleistungen veranschlage ich bei Korrektoraten oder Lektoraten jedoch Stundenhonorare.

Niedrigere Preise ohne jegliche Qualitätseinbußen!

Sie wünschen einen geringeren Preis, ohne dass die Qualität der Übersetzung darunter leidet? Auch das ist unter Umständen möglich! Hier mein persönlicher Tipp an Sie:

  • Durch eine rechtzeitige Auftragserteilung tragen Sie dazu bei, unnötige Eilzuschläge für Expressübersetzungen zu vermeiden.
  • Wenn Sie bereits ein internes Glossar mit fachspezifischer Terminologie für Ihr Unternehmen besitzen, können Sie mir dieses gerne zur Verfügung stellen, sodass ich weniger Zeit für die Recherche benötige und gleichzeitig Ihren unternehmensspezifischen Wortschatz aktiv anwenden und pflegen kann.

Wie viel kostet ein Dolmetscher?

Ähnlich wie beim Übersetzen lassen sich auch beim Dolmetschen keine Pauschalpreise festsetzen. Während sich die Vergütung von Dolmetschleistungen für gerichtlich-behördliche Auftraggeber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) richtet, sind die Preise in der freien Marktwirtschaft unterschiedlich hoch und können von jedem Dolmetscher individuell festgelegt werden. Je nach Auftrag können auch Zusatzkosten für Fahrt- oder Wartezeiten sowie Reisekosten anfallen.

Honorar für Dolmetscher

Grundsätzlich werden für Dolmetscheinsätze im Rahmen von Konferenzen, Seminaren, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen Tagessätze veranschlagt. Grund hierfür ist neben der eigentlichen Dolmetschleistung eine zeitintensive terminologische sowie inhaltliche Vor- und Nachbereitung des Dolmetschers, die nicht zu unterschätzen ist und deshalb in das Tageshonorar einkalkuliert wird.

Wird ein beeidigter Dolmetscher für ein Verfahren vom Gericht herangezogen, so greifen stets die aktuell geltenden Stundenhonorare des JVEG in Höhe von 85 € zzgl. MwSt.

Für Behördengänge, Termine mit Anwälten und Notaren sowie für Arztbesuche berechne ich keine Tagessätze wie beim Konferenzdolmetschen, sondern Stunden- oder Halbtagessätze.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Honorar somit also nicht nur nach der Dauer des Dolmetscheinsatzes und der dazugehörigen Vorbereitungszeit, sondern auch nach dem  Setting und der entsprechenden Dolmetschtechnik richtet.

Kontaktieren Sie mich!

Sie haben noch Fragen zur Preisgestaltung und wünschen eine detaillierte Kostenaufstellung?

Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zu und berate Sie bezüglich Ihrer Anfrage!